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Ein Kläger, der Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend macht, trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die geltend gemachten Schäden durch das Unfallereignis verursacht wurden. Bei Vorhandensein von Vorschäden ist es erforderlich, substantiiert darzulegen, welche konkreten Reparaturmaßnahmen durch wen erfolgt sind, um eine ordnungsgemäße Beseitigung der Vorschäden in den betroffenen Bereichen zu belegen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |