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Wer ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss führt und dabei einen THC-Wert von 2,8 ng/ml aufweist, beweist, dass er zwischen Konsum und Fahren nicht trennen kann; ein einmaliger Erstkonsum ist bei Angaben über 3 Joints am Vortag und erneutem Konsum am Tattag widerlegt. Der Besitz von Kokain zum Eigenkonsum schließt die Kraftfahreignung aus, da schon der einmalige Konsum harter Drogen die Eignung verneint. Der Nachweis der Wiedererlangung der Kraftfahreignung erfordert eine positive medizinisch-psychologische Begutachtung (MPU). (Orientierungssatz, nicht amtlich) |