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Ein Leasingnehmer hat bei einem Totalschaden des geleasten Fahrzeugs keinen Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer, da das Fahrzeug im Eigentum der Leasingfirma steht, welche zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und bei ihr somit keine Mehrwertsteuer anfällt. Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht bei einem Totalschaden nur für den Zeitraum, der zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs erforderlich ist, in der Regel zwei Wochen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |