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Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn der Betroffene einer zu Recht ergangenen Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) nicht nachkommt. Eine solche Gutachtenaufforderung ist rechtmäßig, wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential und straßenverkehrsbezogene Straftaten vorliegen, die negative Rückschlüsse auf die Kraftfahreignung zulassen (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 und 7 FeV). § 11 Abs. 8 FeV eröffnet bei Nichtbefolgung der Aufklärungsanordnung keinen Ermessensspielraum für die Fahrerlaubnisbehörde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |