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Die Gültigkeit der Eichung eines mit Sommerreifen geeichten ProViDa-Messsystems wird nicht dadurch berührt, dass später Winterreifen und sodann erneut Sommerreifen gleicher Dimension aufgezogen werden, da dies keinen Einfluss auf den Toleranzabzug hat oder sich günstig für den Betroffenen auswirkt. Eine Verfahrensrüge, die ein Beweisverwertungsverbot wegen rechtswidriger Beweiserhebung geltend macht, erfordert konkrete Angaben zum Zeitpunkt des Widerspruchs gegen die Verwertung in der Hauptverhandlung. Beweisanträge müssen in der Hauptverhandlung mündlich gestellt werden; die Rüge der fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrags erfordert die Mitteilung des Antragsinhalts, des Ablehnungsbeschlusses und der Fehlerhaftigkeit begründenden Tatsachen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |