Einleitung Weiterführende Links Allgemeines PolicePilot / ProViDa-Messungen von Motorrädern PProViDa 2000 Modular Beweiswürdigung Toleranzabzüge Sonstige Messmethoden und - geräte |
- | Geschwindigkeitsmessung |
- | Abstandsüberwachung |
- | Überholen im Überholverbot oder an kritischen Stellen wie Kurven, Kuppen usw. |
- | Überwachung von Lichtzeichenanlagen |
- | Nicht-Beachten des Rechtsfahrgebots |
- | Straßenverkehrsgefährdungen |
- | Nötigungen |
- | Rechtsüberholen |
- | unzulässiges Linksfahren usw. |
1. | Bei dem Geschwindigkeitsmessverfahren "ProVida 2000 Modular" handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren. Die Einstufung als standardisiertes Messverfahren hat zur Folge, dass sich das Tatgericht im Regelfall auf die Mitteilung des verwendeten Messverfahrens, der gefahrenen Geschwindigkeit und der gewährten Toleranz beschränken kann. |
2. | Wurde die Messung erst wenige Meter nach dem Messpunkt in Gang gesetzt, kann einem Messfehler mit einem erhöhten Toleranzabschlag von 10% vorgebeugt werden. |
1. | Das Messsystem Provida 2000 modular gilt für Geschwindigkeitsmessungen als standardisiertes Messverfahren i.S.d. Rechtsprechung des BGH. Dies gilt nicht für eine Abstandsmessung. Eine mittels Provida 2000 modular durchgeführte Abstandsmessung ist durch das Gericht vollumfänglich nachzuprüfen. |
2. | Je nach Auswahl der Referenzpunkte für die Ermittlung des Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug kann es geboten sein, die Messung sachverständig überprüfen zu lassen, um der Gefahr optischer Verzerrung durch einen Aufschlag zusätzlicher Toleranzen zu begegnen. Es unterliegt dann der tatrichterlichen Würdigung, ob zu den geräteintern zu berücksichtigenden Toleranzen, die bei Geschwindigkeitswert und Abstandswert jeweils zum Tragen kommen, und den zugunsten des Betroffenen nicht berücksichtigten Fahrzeugüberhängen noch zusätzliche Toleranzen in Form von 1 der 2 Frames hinzuzufügen sind oder nicht. |
1. |
Die mit dem Pro Vida 2000 Modular im Messmodus „MAN“ nachträglich durchgeführte Messung ist kein standardisiertes Messverfahren, so dass nähere Ausführungen zur Geschwindigkeitsfeststellung erforderlich sind (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 22.06.2017, 1 RBs 30/17).
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2. |
Wenn der Betroffene und der Verteidiger vor der Hauptverhandlung mit der Terminsladung einen rechtlichen Hinweis dahingehend erhalten, dass im Rahmen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auch eine Verurteilung wegen Vorsatzes in Betracht kommt, kann in der Hauptverhandlung in Abwesenheit ohne weiteres eine Verurteilung wegen Vorsatzes erfolgen, wenn der Betroffene entschuldigt und der Verteidiger unentschuldigt fehlen.
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3. |
Die Annahme von Vorsatz ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auch auf einer dreispurigen Autobahn möglich. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Beschilderung (120 km/h, Gefahrzeichen Bodenwellen und 80 km/h) mehrfach beidseitig wiederholt wird und eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 % vorliegt (vorliegend 68%).
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