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Eine Klage auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall ist abzuweisen, wenn die Unfallschilderung des Klägers in zeitlicher Hinsicht nicht schlüssig ist. Dies ist der Fall, wenn der Kläger widersprüchliche Angaben zum Unfalltag und zu einem damit verbundenen Ereignis (hier: Fußballspiel) macht, die sich als offenkundig falsch erweisen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |