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Das Landgericht Bonn verurteilte die Beklagte zum Schadensersatz für die Beschädigung eines Reisebusses bei einem Verkehrsunfall. Die Klägerin hatte die Alleinschuld des Militärkraftfahrers geltend gemacht, da dieser bei schneebedeckter Fahrbahn mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren sei und der Lkw in die gedachte Fahrspur des Busses hineinragte, wodurch der Zusammenstoß unvermeidbar wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |