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Im Rahmen der Schadensminderungspflicht ist es einem Geschädigten bei einer fiktiven Schadensabrechnung zuzumuten, sich bei einem mehr als 3 Jahre alten Fahrzeug auf eine Reparatur in einer mühelos und ohne weiteres zugänglichen Reparaturwerkstatt verweisen zu lassen, wenn diese die Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt gleichwertigen Weise durchführen kann. Dies gilt insbesondere für ein über 9 Jahre altes Fahrzeug mit hoher Laufleistung und mehreren Vorbesitzern, das nicht bei einem Vertragshändler der Marke erworben wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |