|
Objektiv erforderliche Mietwagenkosten sind nur diejenigen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte. Ein Unfalltarif kann nur dann als erforderlicher Aufwand angesehen werden, wenn die Besonderheiten dieses Tarifs den gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen. Der Schwacke-Mietpreisspiegel stellt eine geeignete Grundlage für die Schätzung des Normaltarifs dar, dessen Eignung nur mit konkreten Tatsachen, die sich auf den Einzelfall auswirken, erschüttert werden kann. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |