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Zur Schätzung des ortsüblichen Normaltarifs für Mietwagenkosten kann auf das gewichtete Mittel des Schwacke-Automietpreisspiegels zurückgegriffen werden. Ein pauschaler Aufschlag von 20 % auf den Normaltarif für Unfallersatzfahrzeuge ist betriebswirtschaftlich gerechtfertigt und erstattungsfähig. Nebenkosten für die Vollkaskoversicherung sind auch dann ersatzfähig, wenn das Unfallfahrzeug nicht vollkaskoversichert war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |