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Für den Nutzungswillen im Schadensersatzrecht im Hinblick auf den zu entschädigenden Nutzungsausfall kommt es nicht darauf an, dass der Eigentümer oder Halter das Fahrzeug selbst nutzt; es reicht aus, wenn eine bereits vorher vorgenommene Nutzung durch einen Dritten durch die Anmietung des Ersatzfahrzeuges planmäßig fortgesetzt wird. Die Schwacke-Automietpreisspiegel-Liste ist eine zulässige Schätzgrundlage gemäß § 287 ZPO für die Angemessenheit von Mietwagenkosten. Kosten für einen Zusatzfahrer, Winterbereifung und eine Vollkaskoversicherung sind auch dann erstattungsfähig, wenn das unfallbeschädigte Fahrzeug selbst nicht vollkaskoversichert war oder keine Winterreifen hatte, da dem Geschädigten die gefahrlose Nutzung des fremden Ersatzfahrzeugs ermöglicht werden muss. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |