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Zur Ermittlung der Mietwagenkosten (im engeren Sinne) ist der rechnerische Mittelwert zwischen den Angaben der Schwacke-Liste und der Fraunhofer-Liste zu bilden. Die weiteren im Mietwagengeschäft typischen und ersatzfähigen Nebenkosten (Kaskoschutz, Zusatzfahrer, Winterreifen etc.) sind allein anhand der entsprechenden Angaben der Schwacke-Liste zu ermitteln und auf den errechneten Mittelwert aufzuaddieren. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |