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Ist ein Kraftfahrzeug in einem vorgeschädigten Bereich durch einen erneuten Unfall betroffen, bedarf es der Darlegung des Vorschadens und dessen Reparatur. Der Geschädigte muss im Einzelnen darlegen, wie die Vorschäden repariert wurden und ausschließen, dass der geltend gemachte Schaden nicht bereits ganz oder teilweise aus einer früheren Beschädigung des Fahrzeugs stammt. Kann er dies nicht, geht dies zu seinen Lasten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |