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Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Finanzierungsgesellschaft Eigentümerin eines Fahrzeugs bleibt, wenn der Vertragshändler dieses im Rahmen eines sogenannten 'DepotZwei-Vertrages' an eine Leasinggesellschaft veräußert hat und die Vertragskonstruktion von vornherein die Absicht eines kurzfristigen Rückkaufes durch den Händler erkennen lässt. Eine solche Transaktion stellt keine Veräußerung im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes dar, die das Sicherungsinteresse der Finanzierungsgesellschaft decken würde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |