|
Die Loslösung von Gebäudeteilen infolge von Witterungseinwirkung beweist nach der Lebenserfahrung grundsätzlich, dass die zum Dach gehörenden Bestandteile fehlerhaft errichtet oder mangelhaft unterhalten worden sind, es sei denn, es liegt ein außergewöhnliches Naturereignis vor. Der Orkan Kyrill war kein außergewöhnliches Naturereignis, mit dem nicht gerechnet werden musste. An den Entlastungsbeweis des Gebäudeeigentümers sind hohe Anforderungen zu stellen; pauschaler Vortrag zu Kontrollen ist nicht ausreichend. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |