|
Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn der Betroffene der zwingenden Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) nach einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille oder mehr nicht nachkommt. Eine zeitliche Grenze für die Anordnung der Begutachtung besteht nicht, solange die Tat noch im Verkehrszentralregister eingetragen ist und Zweifel an der Kraftfahreignung begründet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |