|
Zur Bestimmung der erforderlichen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall ist der Schwacke-Automietpreis-Spiegel eine geeignete Schätzgrundlage, wobei ein pauschaler Aufschlag von 20 % für die Besonderheiten der Unfallsituation gerechtfertigt ist. Nebenkosten wie für Zusatzfahrer, Navigationsgerät und Winterreifen sind erstattungsfähig. Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht liegt nicht vor, wenn der Geschädigte auf Basis einer geeigneten Schätzgrundlage abrechnet und der Versicherer kein konkretes, günstigeres Angebot unterbreitet hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |