Zusatzkosten für Navigationsgeräte in der Autovermietung
Zusatzkosten für Navigationsgeräte in der Autovermietung
Die Zusatzkosten für die Anmietung eines Navigationsgeräts sind erstattungsfähig, wenn der Geschädigte auf die Nutzung eines Navigationsgeräts im Anmietungszeitraum angewiesen war.
AG Bremen v. 28.03.2013:
Die Zusatzkosten für die Anmietung eines Navigationsgeräts sind erstattungsfähig, wenn der Geschädigte auf die Nutzung eines Navigationsgeräts im Anmietungszeitraum angewiesen war.