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Ein Anspruch auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis besteht nicht, wenn die Klägerin zum Führen von Kraftfahrzeugen als ungeeignet anzusehen ist. Die Erteilung einer Fahrerlaubnis kommt ohne die Vorlage eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens nicht in Betracht, wenn die Fahreignung wegen Alkoholabhängigkeit nicht gegeben war. In diesem Fall muss durch Tatsachen der Nachweis dauerhafter Abstinenz, in der Regel durch eine erfolgreiche Entwöhnungsbehandlung und einjährige Abstinenz nach Entgiftungs- und Entwöhnungszeit, geführt werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |