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Für die Feststellung eines drohenden Arbeitsplatzverlustes eines Berufskraftfahrers infolge eines einmonatigen Fahrverbotes reicht ausnahmsweise dann allein die Verlesung einer sog. "Arbeitgeberbescheinigung" aus, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ohne Angabe von Gründen in der Probezeit jederzeit aussprechen kann. Hier bedarf es keiner Vernehmung des Arbeitgebers als Zeugen. AG Lüdinghausen, Beschl. v. 12.11.2007 - 19 OWi-89 Js 1767/07-183/07 (Leitsätze des Gerichts) |