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Die Abstandsmessung mit dem Messsystem VAMA ist noch immer standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH. Neben den systemimmanenten Toleranzen sind Zusatztoleranzabzüge beim VAMA-Verfahren auch trotz neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu dem System nicht vorzunehmen. Ein Berufsfeuerwehrmann kann aus seiner beruflichen Situation keinerlei fahrverbotsrelevante Härten herleiten. (Leitsätze des Gerichts) |