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Die Verurteilung wegen Teilnahme an einem nicht genehmigten KFZ-Rennen zu einer Geldbuße kann Bestand haben, auch wenn das Amtsgericht die Bußgeldbemessung missverständlich als 'Regelgeldbuße' bezeichnete. Ein Fahrverbot kann jedoch keinen Bestand haben, wenn die Urteilsbegründung sich im Wesentlichen in einer Wiedergabe des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG erschöpft und fehlerhaft ein nicht vorgesehenes Regelfahrverbot nahelegt. Dies gilt insbesondere, wenn keine erheblichen Umstände wie Vorstrafen, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung oder konkrete Gefährdung vorliegen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |