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Das OLG Hamm hat den Rechtsfolgenausspruch eines Urteils wegen eines fahrlässigen Rotlichtverstoßes mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |