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Das Landgericht Duisburg hat entschieden, dass die Beklagten als Gesamtschuldner dem Kläger Schadensersatz und Schmerzensgeld für Schäden zu zahlen haben, die ihm bei einem Verkehrsunfall entstanden sind, bei dem er mit seinem Krad auf einen in die Straße einfahrenden Lkw reagierte, bremste und sich überschlug, ohne dass es zu einem Zusammenstoß kam. Es wurde festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die auf diesen Verkehrsunfall zurückzuführen sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |