|
Für einen Mittelfingerbruch nach einem Verkehrsunfall hält das Gericht ein Schmerzensgeld von 1.000,00 EURO für angemessen und ausreichend. Ein weitergehender Anspruch auf Haushaltshilfekosten wurde abgelehnt, da der Kläger als Rechtshänder nicht nachvollziehbar dargelegt hat, warum er die Tätigkeiten im Haushalt nicht mit der rechten Hand bewerkstelligen konnte und in einer Doppelverdienerehe eine Umverteilung der Hausarbeit zu erwarten ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |