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Der Geschädigte kann die Abrechnung auf Reparaturkostenbasis verlangen, auch wenn er kein Ersatzfahrzeug erwirbt und sich stattdessen mit einer ggf. in Eigenleistung erfolgten Notreparatur des geschädigten Fahrzeugs begnügt. Dem Schädiger steht es nicht zu, dem Geschädigten vorzuschreiben, wie dieser seinen Schaden zu beheben hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |