|
Gegen den Fahrer eines Unfallfahrzeugs, der auf der Autobahn bei Dunkelheit auf ein pannenbedingt liegengebliebenes Fahrzeug auffährt, spricht der Anscheinsbeweis schuldhafter Unfallverursachung wegen Verstoßes gegen § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO. Ein Mitverschulden des tödlich verunfallten Beifahrers, der das liegengebliebene Fahrzeug wegzuschieben half, wirkt sich nicht anspruchsmindernd aus. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |