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Das Landgericht Münster sprach einem Kläger, der infolge eines Unfalls einen Bruch der Halswirbelsäule C 6 und eine Querschnittslähmung mit Schwerstpflegebedürftigkeit erlitt, ein Schmerzensgeld in Höhe von 140.000,00 Euro sowie eine monatliche Schmerzensgeldrente von 200,00 Euro zu. Zudem wurden Sachschäden für den Pkw, Kleidung und Besuchsfahrten der Angehörigen zugesprochen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |