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Eine Ausschlussklausel für bestimmte, enumerativ aufgezählte Ereignisse (z.B. Unfall, Brand, Entwendung) in einer Zusatz-Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeug-Handel und -Handwerk erfasst nur Ereignisse, auf deren Eintritt der Versicherungsnehmer keinen Einfluss hat. Sie findet keine Anwendung auf Schäden, die der Versicherungsnehmer durch eigenes Verhalten beeinflussen kann, auch wenn es sich um einen Unfall im Sinne der Klausel handelt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |