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Ein scheckheftgepflegtes Fahrzeug schließt einen Werkstattverweis aus. Ersatzfähig sind die im Gutachten festgestellten Nettoreparaturkosten, einschließlich ortsüblicher Ersatzteilaufschläge und Desinfektionskosten im Zusammenhang mit Coronaschutzmaßnahmen. Kosten für eine Reparaturbestätigung sind hingegen nicht ersatzfähig, da sie nicht zum erforderlichen Wiederherstellungsaufwand zählen und einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen können. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |