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Der Einsatz des Messgeräts Poliscan Speed M 1 in einem Enforcement-Trailer erfüllt die Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens. Die nicht erfolgte Speicherung von Rohmessdaten und die unterbliebene Überlassung entsprechender Unterlagen stellen weder eine Verletzung des rechtlichen Gehörs noch einen Verstoß gegen das faire Verfahren dar, und die Verwertung der Messergebnisse ist uneingeschränkt zulässig. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |