|
Der Käufer eines Gebrauchtfahrzeuges ist gemäß §§ 437, 323 Abs. 5 BGB nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, wenn den Verkäufer keine erhebliche Pflichtverletzung trifft (hier: Reparaturaufwand für Mängelbeseitigung unter 3 % des Kaufpreises). (Leitsätze des Gerichts) |