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Die vom Hersteller angegebene Reichweite eines Elektrofahrzeugs begründet bei einem Gebrauchtfahrzeug keinen Sachmangel, wenn die gegenüber dem Neuzustand verringerte Fahrstrecke auf einem dem Alter und der Nutzung entsprechenden üblichen Kapazitätsverlust der Hochvoltbatterie beruht. (Rn.30) (Rn.34) (Leitsätze des Gerichts) |