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Ein Schadensersatzanspruch wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen kann auf § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV gestützt werden, nachdem der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur Schutzgesetzqualität dieser Vorschriften geändert hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |