|
Zur Haftung des Fahrzeugherstellers wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Dieselfahrzeug (hier: VW Tiguan mit EA 288 Motor). Das Berufungsgericht verurteilte den Hersteller zur Zahlung von Schadensersatz, nachdem das Landgericht eine Haftung aus § 826 BGB wegen eines Thermofensters verneint hatte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |