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Der Widerruf einer Fahrlehrererlaubnis wegen Unzuverlässigkeit kann auf eine Vielzahl von berufsbezogenen Erkenntniskomplexen gestützt werden, die Mängel in der Fahrausbildung, unangemessenes Verhalten gegenüber Fahrschülerinnen sowie privates Fehlverhalten im Straßenverkehr umfassen. Auch wenn die Akte ungewöhnlich konfliktbelastet ist und ein Teil der Vorwürfe im Zusammenhang mit einer gescheiterten Beziehung steht, kann das Zusammenwirken dieser Umstände die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigen und den Sofortvollzug im Interesse der Sicherheit des Straßenverkehrs und der Unversehrtheit der Fahrschülerinnen begründen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |