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Ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.500,00 € ist angemessen, wenn ein Geschädigter durch einen Unfall ein HWS-Schleudertrauma, eine Prellung der Wirbelsäule im Lendenbereich, eine Fingerprellung und eine leichtgradige Anpassungsstörung erlitt, was zu einer Arbeitsunfähigkeit von einem Monat und leichten Beeinträchtigungen mit deutlich abnehmender Tendenz über einen Zeitraum von weiteren fünf Monaten führte. (Leitsätze des Gerichts) |