|
Eine unter Wahrunterstellung der Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebes getroffene Abwägungsentscheidung, die aufgrund des überwiegenden öffentlichen Interesses an der Verwirklichung des Vorhabens festhält, ist im Ergebnis nicht zu beanstanden. (Leitsätze des Gerichts) |