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Auch wenn ein Verkehrsunfall aus technischer Sicht mangels genügender Anknüpfungstatsachen nicht aufklärbar ist, kann das Gericht aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme zu einem eindeutigen Ergebnis gelangen. Eine Unfallvariante kann als zutreffend erachtet werden, wenn die Fahrerin des Beklagtenfahrzeugs den Unfall durch eine Vorfahrtsverletzung beim Einbiegen aus der Grundstückszufahrt allein verursacht und verschuldet hat und der Zeuge auf das Gericht einen vollkommen glaubwürdigen Eindruck gemacht hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |