Die Verwaltungsrechtsprechung obliegt im Land Bremen dem Verwaltungsgericht Bremen und dem Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen (OVG Bremen).
Für verwaltungsgerichtliche Entscheidungen kommen in Betracht das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (VG Schleswig) und das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG Schleswig).
OVG Schleswig v. 20.06.2006:
Mit dem Halbritter-Beschluss des EuGH ist der Streit um die Reichweite des Urteils des EuGH vom 29.04.2004 (Rechtssache Kapper - C-476/01 -) obsolet geworden. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung nicht mehr fest, wonach Art. 8 Abs. 2 der Führerschein-Richtlinie es überwiegend wahrscheinlich zulasse, eine Entziehungsentscheidung nach mitgliedstaatlichem Recht auch auf Sachverhalte zu stützen, die zeitlich vor der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis eingetreten waren.
OVG Schleswig v. 19.10.2006:
Eine MPU-Aufforderung, die auf Tatsachen aus der Zeit vor Erteilung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis beruht, ist nach dem Halbritter-Beschluss offensichtlich rechtswidrig. Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis im Ausstellungsstaat keinen ordentlichen Wohnsitz hatte und gegenüber den dortigen Behörden die Tatsachen verschwiegen hat, die im Inland zu einer MPU-Aufforderung geführt hätten.
VG Schleswig v. 25.10.2005:
Eine Nutzungsuntersagung einer polnischen Fahrerlaubnis kann nicht auf die erfolglose Anordnung zur Beibringung des medizinisch psychologischen Gutachtens gestützt werden, weil sich der Antragsteller durch eine Trunkenheitsfahrt im Jahre 1990 als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges gezeigt habe und diese Eignungszweifel auch nach Erhalt der polnischen Fahrerlaubnis noch fortwirken würden.
Achtung! Beide nachfolgenden Entscheidungen des OVG betreffen sog. Altfälle (aus der Zeit vor dem In-Kraft-Treten der FeV).
Oberverwaltungsgericht:
OVG Bremen v. 25.02.1998:
Ein in einem anderen Mitgliedstaat der EG ausgestellter Führerschein berechtigt nicht dazu, im Bundesgebiet ein Kfz zu führen, wenn dem Betreffenden zuvor nach innerstaatlichem Recht die Fahrerlaubnis im Verwaltungsrechtsweg rechtskräftig entzogen oder versagt worden ist. Das gilt unabhängig davon, ob der Inhaber der Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland oder in einem anderen EG-Mitgliedstaat hat.
OVG Bremen v. 16.10.2006:
Entsteht nach Erteilung des EU-Führerscheins ein qualifizierter, auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ausreichend gewichtiger Anlass zur Prüfung, ob von dem Betreffenden eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs ausgeht, verbietet Gemeinschaftsrecht es nicht, vor Erteilung des EUFührerscheins eingetretene Sachverhalte in die Gefahrenprognose einzubeziehen. Eine drei Monate nach Erteilung einer tschechischen Fahrerlaubnis begangene Verkehrsunfallflucht stellt einen solchen qualifizierten Anlass dar.
VG Bremen v. 31.03.1999:
FeV § 28 Abs 4 Nr 3 ist auf sog. Altfälle unanwendbar, wenn zwar eine gerichtliche Fahrerlaubnisentziehung vorliegt, die Sperrzeit aber vor dem 01.01.1999 abgelaufen war.