Das Verkehrslexikon

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Forderungsübergang in der privaten Versicherung - Regress - Familienprivileg - Quotenvorrecht

Forderungsübergang in der privaten Versicherung




Gliederung:


-   Einleitung
-   Allgemeines
- Vorsatz / bedingter Vorsatz
- Familienprivileg
- Prozessuales



Einleitung:


Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist ein Forderungsübergang bei nicht vorsätzlichen Schädigungen durch Familienangehörige, die im Zeitpunkt des Schadensereignisses mit dem Geschädigten oder seinen Hinterbliebenen in häuslicher Gemeinschaft leben, ausgeschlossen.


Ein übergangsfähiger Ersatzanspruch kann darüber hinaus auch dann nicht geltend gemacht werden, wenn der Schädiger mit dem Geschädigten oder einem Hinterbliebenen nach Eintritt des Schadensereignisses die Ehe geschlossen hat und in häuslicher Gemeinschaft lebt.

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Allgemeines:


Forderungsübergang im Schadensfall

Der Forderungsübergang auf die Versicherung

Die vom Forderungsübergang im Schadensfall betroffenen Versicherungsarten

Der Zeitpunkt des Übergangs der Forderungen auf den Versicherer

Der Umfang des Forderungsübergangs im Schadensfall

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Vorsatz / bedingter Vorsatz:


Vorsatz und Versicherungsfall

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Familienprivileg:


Familienprivileg im privaten Versicherungsrecht und im Sozialrecht

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Prozessuales:


Aktivlegitimation und Forderungsübergang

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