Das Verkehrslexikon

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Fahrbahnüberquerung bei Fußgänger-Rot

Fahrbahnüberquerung bei roter Fußgänger-Ampel




Gliederung:


-   Einleitung
-   Allgemeines



Einleitung:


Zu den besonderen Sorgfaltsanforderungen an einen Fußgänger beim Überqueren einer ampelgeregelten Fahrbahn hat das OLG Düsseldorf (Urteil vom 15.11.2011 - I-1 U 255/10) ausgeführt:

"Auf Seiten der Klägerin ist zu berücksichtigen, dass ihre Tochter schuldhaft den Verkehrsunfall verursacht hat. Diese hat ihre Sorgfaltspflichten als Fußgängerin aus § 25 Abs. 3 Satz 1 StVO missachtet. Sie ist bei Rotlicht auf die Fahrbahn gelaufen, ohne den Verkehr auf der ... Straße und damit auch das Fahrzeug des Beklagten zu 1. zu beachten. Damit ist der Tochter der Klägerin nicht nur ein einfacher Sorgfaltsverstoß, sondern ein grob fahrlässiges Fehlverhalten vorzuwerfen. Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maß verletzt und unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss. Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich bei einem grob fahrlässigen Verhalten um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung: vgl. nur BGH NJW 2007, Seite 2988).


Die Tochter der Klägerin hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in einem ungewöhnlich hohen Maß verletzt. Dass Fußgänger an einer durch Lichtzeichen geregelten Kreuzung die Fahrbahn nur bei Grünlicht überqueren dürfen, ist eine elementare Verhaltensregel. ...

Ein Fahrer eines Kraftfahrzeugs muss nicht damit rechnen, dass ein Fußgänger unvermittelt achtlos auf die Straße laufen würde (vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 30.01.2003, Az.: 14 U 146/02, zitiert aus juris). ...

Angesichts dieser Gesamtumstände ist es gerechtfertigt, die lediglich beim Beklagten zu 1. verbleibende Betriebsgefahr hinter dem schwerwiegenden Mitverschulden der Tochter der Klägerin vollständig zurücktreten zu lassen. Haftet der Halter nur aus der Gefährdungshaftung, kann dessen Haftungsquote bei grobem Verschulden des verletzten Fußgängers auf null sinken."

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Allgemeines:


Ampel und zivilrechtliche Haftung

Fußgänger - Verkehrsunfälle mit Fußgängerbeteiligung

Fahrbahnüberquerung durch Fußgänger




OLG Hamm v. 31.01.1994:
Überquert ein alkoholisierter Fußgänger eine Straße bei Rotlicht, so handelt er zwar grob fahrlässig, aber den Pkw-Fahrer trifft dennoch eine Mithaftung von 1/3, wenn er die zulässigen 50 km/h um 10 km/h überschritten hat und der Unfall bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre.

AG Berlin-Mitte v. 21.10.2009:
Betritt ein alkoholisierter Fußgänger bei für ihn rotem Ampellicht einen Zebrastreifen und veranlasst dadurch eine Gewaltbremsung eines Kfz-Führers, haftet er voll auch für den Schaden, den ein dadurch auf das erste Fahrzeug auffahrender Dritter erleidet.

OLG Saarbrücken v. 08.02.2011:
Überquert ein Fußgänger in dunkler Kleidung bei Nacht unter Missachtung einer Rotlicht zeigenden Fußgängerampel außerhalb der Fußgängerfurt eine innerstädtische Straße und wird er hierbei von einem Autofahrer erfasst, so tritt hinter dieses schwer wiegende Mitverschulden des Fußgängers bei der nach § 254 BGB vorzunehmenden Abwägung die einfache Betriebsgefahr des Fahrzeugs vollständig zurück.

OLG Düsseldorf v. 15.11.2011:
Dass Fußgänger an einer durch Lichtzeichen geregelten Kreuzung die Fahrbahn nur bei Grünlicht überqueren dürfen, ist eine elementare Verhaltensregel. Das Auf-die-Fahrbahn-Laufen bei Rot ist in hohem Maße grobfahrlässig. Die Betriebsgefahr des bei Grün in die Kreuzung einfahrenden Kfz tritt hinter dem groben Verschulden des Fußgängers zurück.

AG Aachen v. 15.12.2011:
Überquert ein Fußgänger bei für ihn rotem Ampellicht eine stark befahrene Ausfallstraße, haftet er bei einem Unfall mit einem Kfz allein. Bei dieser Konstellation tritt auch die vom Kfz ausgehende Betriebsgefahr vollständig hinter dem groben Verkehrsverstoß des Fußgängers zurück.

OLG Köln v. 19.03.2012:
Überquert ein Fußgänger aber eine Fahrbahn, die durch eine Mittelinsel geteilt wird, auf dem sich ebenfalls eine Lichtzeichenanlage befindet, während die Fußgängerampel "Grün" zeigt, und springt die Fußgängerampel auf "Rot", bevor der Fußgänger die Mittelinsel überquert hat, so muss der Fußgänger bis zur nächsten Grünphase auf der Mittelinsel verharren. Bei der Verletzung dieser Pflicht kann die Betriebsgefahr eines Kfz zurücktreten.

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