OLG Naumburg v. 07.07.2005:
Bei einem Alkoholwert unter 1,1 o/oo ergibt auch eine Addition des Alkohol- und des Drogenwertes keine absolute Fahruntüchtigkeit. Ein Leistungsausschluss nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 AUB 94 kommt somit nur in Betracht, wenn Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler festgestellt werden können, die den Schluss auf eine alkohol- oder drogenbedingte Fahruntauglichkeit zum Unfallzeitpunkt zulassen.
OLG Saarbrücken v. 17.07.2006:
Unvollständige und erst recht falsche Angaben des Versicherungsnehmers über einen Alkoholkonsum vor dem Unfall stellen deshalb eine ernsthafte Gefährdung der Interessen des Unfallversicherers dar und führen zur Leistungsfreiheit.
OLG Köln v. 28.09.2012:
Unterhalb des absoluten Grenzwertes, der bei Fußgängern bei etwa 2,0 Promille liegt, setzt eine zur Leistungsfreiheit in der Unfallversicherung führende alkoholbedingte Bewusstseinsstörung voraus, dass entweder alkoholtypische Ausfallerscheinungen vorliegen oder das festgestellte verkehrswidrige Verhalten typischerweise durch Alkoholgenuss bedingt ist. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die versicherte Person an einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung litt, trägt der Versicherer, wobei es hinsichtlich der Alkoholisierung grundsätzlich genügt, wenn er sich auf einen im Ermittlungsverfahren festgestellten Blutalkoholkonzentrationswert beruft.
OLG Saarbrücken v. 01.02.2017:
Nähert der alkoholisierte Versicherungsnehmer sich einer ihm als unfallträchtig bekannten Stelle mit einer um mindestens 50 km/h überhöhten Geschwindigkeit, obwohl zwei andere Fahrzeuge vor ihm gerade kurz hintereinander über einen sehr kurzen Fahrstreifen auf die Autobahn aufgefahren waren und erkennbar war, dass mit der Einleitung eines Überholvorgangs durch das hintere Fahrzeug zu rechnen war, ist das nur mit einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung zu erklären. Der Unfallversicherungsschutz ist deshalb ausgeschlossen.
BGH v. 26.02.2025:
Begründung der Feststellung der alkoholbedingten relativen Fahruntüchtigkeit; Einziehung des Fahrzeugs als Mittel zur Tat
VGH München v. 17.03.2026:
MPU-Anordnung bei Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille: Fehlen signifikanter Ausfallerscheinungen als Zusatztatsache
VGH München v. 22.09.2025:
Fahrerlaubnisentzug bei Alkoholabhängigkeit mit Rückfällen trotz Abstinenz und fehlender Verkehrsauffälligkeit
BGH v. 26.02.2025:
Beweiswürdigung bei relativer Fahruntüchtigkeit: Abgrenzung zu bloßer Alkoholeinwirkung und Ausschluss anderer Ursachen
VGH München v. 07.08.2023:
MPU-Anordnung bei Trunkenheitsfahrt mit 1,34 Promille und hoher Alkoholgewöhnung
VGH München v. 16.10.2023:
Zur Anordnung einer MPU bei Trunkenheitsfahrt mit hoher BAK und geringen Ausfallerscheinungen als Indiz für Alkoholgewöhnung
Landgericht Berlin v. 05.05.2022:
Zur Verkürzung der Sperrfrist nach Trunkenheitsfahrt: Anforderungen an die Nachschulung und Online-Kurse
OLG Celle v. 09.12.2019:
Zur Strafzumessung bei fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss und überhöhter Geschwindigkeit
Verwaltungsgericht Minden v. 29.12.2022:
Sofortige Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines MPU-Gutachtens nach Trunkenheitsfahrt (2,73 Promille BAK)
Verwaltungsgericht Köln v. 08.12.2022:
Zur Versagung des Jagdscheins wegen fehlender jagdrechtlicher Zuverlässigkeit bei wiederholten Trunkenheitsfahrten