Das Verkehrslexikon

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Rücksichtsloses bzw. grob verkehrswidriges Überholen

Rücksichtsloses bzw. grob verkehrswidriges Überholen




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Stichwörter zum Thema Verkehrsstrafsachen

Straßenverkehrsgefährdung / gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Zum Merkmal der Rücksichtslosigkeit
Was ist grob verkehrswidrig und rücksichtslos?

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Allgemeines:


KG Berlin v. 13.01.2016:
Fehlen im angefochtenen Urteil Feststellungen zur Geschwindigkeit des Fahrzeugs des Angeklagten in dem Zeitpunkt, als er das Überholmanöver durchführte, genügt dies nicht den notwendigen Anforderungen für eine Verurteilung gem. § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB.

BGH v. 15.09.2016:
Das Tatbestandsmerkmal des Überholens wird auch durch ein Vorbeifahren von hinten an sich in derselben Richtung bewegenden oder verkehrsbedingt haltenden Fahrzeugen verwirklicht, das unter Benutzung von Flächen erfolgt, die nach den örtlichen Gegebenheiten zusammen mit der Fahrbahn einen einheitlichen Straßenraum bilden.

BGH v. 22.11.2016:
Ein falsches Fahren bei einem Überholvorgang liegt vor, wenn der Täter eine der in § 5 StVO normierten Regeln verletzt oder einen anderweitigen Verkehrsverstoß begeht, der das Überholen als solches gefährlicher macht, sodass ein innerer Zusammenhang zwischen dem Verkehrsverstoß und der spezifischen Gefahrenlage des Überholens besteht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 19. Februar 1993 - 2 St RR 244/92, DAR 1993, 269, 271; Urteil vom 7. Februar 1968 - 1 b St 404/67, VRS 35, 280, 282; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. April 1989 - 5 Ss 86/89, VRS 77, 280, 281; Urteil vom 28. Juli 1981 - 2 Ss 433/81, VRS 62, 44, 46; König in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 315c Rn. 96, 99 f.; Sternberg-Lieben/Hecker in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 315c Rn. 18; Ernemann in: SSW-StGB, 2. Aufl., § 315c Rn. 16).




OLG Stuttgart v. 08.08.2017:
Aus einem gefährlichen Verstoß gegen die Straßenverkehrspflichten kann nicht auf Rücksichtslosigkeit geschlossen werden, wenn eine Fehleinschätzung des Fahrzeugführers vorliegt, die ein Augenblicksversagen darstellt.

OLG Karlsruhe v. 05.08.2020:
Von einer sich aus den äußeren Umständen ohne weiteres ergebenden Rücksichtslosigkeit ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung ausgegangen worden, wenn zum Überholen an einer „unübersichtlichen Rechtskurve praktisch blind“ in die Gegenfahrbahn hineinfahren wird (OLG Koblenz, Urt. v. 29.04.1993 - 1 Ss 29/93, NZV 1993, 318).

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