Das Verkehrslexikon

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Straßenverkehrsgefährdung / gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr




Gliederung:


-   Einleitung
-   Weiterführende Links
-   Allgemeines
-   Fremde Sachen von bedeutendem Wert
-   Rücksichtslosigkeit
-   Bedingter Vorsatz
-   Beihilfe
-   Zu schnelles Fahren
-   Dichtes Auffahren
-   Befahren von Richtungsfahrbahnen in verkehrter Fahrtrichtung
-   Rücksichtsloses bzw. grob verkehrswidriges Überholen
-   Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
-   Sekundenschlaf
-   Störung an Anlagen und Einrichtungen
-   Straßenrennen
-   Suizidversuch oder Alkoholisierung?
-   Beifahrer als Täter
-   Strafzumessung



Einleitung:


Außer durch Fahren unter Alkoholeinfluss - wohl der häufigste Fall in dieser Gruppe - werden unter dem Begriff der Straßenverkehrsgefährdung die sog. 7 Todsünden des Straßenverkehrs verstanden. Es handelt sich hierbei stets um verkehrsimmanente Verstöße.

Hierzu im Gegensatz stehen Verstöße, die zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit dadurch führen, dass der Täter durch verkehrsfremdes Verhalten in den Ablauf des Straßenverkehrs eingreift.

Die Gefährdung von Sachen von "bedeutendem Wert" erfordert einen Schaden von mindestens 750,00 €. Nach der Rechtsprechung des BGH ist eine Anhebung nicht angezeigt.

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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Verkehrsstrafsachen

Die 7 Todsünden im Straßenverkehr

Was ist grob verkehrswidrig und rücksichtslos?

Was ist eine konkrete Gefährdung?

Abstrakte und konkrete Gefährdung

Die Straßenverkehrsgefährdung infolge Alkoholgenusses

Die Gefährdung fremder Sachen von bedeutendem Wert

Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr

Gefährliche Körperverletzung

Zum ampelgeregelten Fußgängerüberweg

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Allgemeines:


BGH v. 05.11.1970:
Die Verhinderung weiterer Straftaten mag eine erwünschte Nebenfolge der vorläufigen Festnahme sein. Damit wird aber nicht selbständig ein Festnahmerecht begründet. Die Befugnis aus § 127 Abs. 1 StPO ist nicht dazu da, dem Einzelnen Rechte zuzubilligen, die dem Staat zustehen. Es ist allein Aufgabe des Staates, insbesondere der Polizei, Straftaten zu verhindern. Das vorläufige Festnahmerecht kann daher nicht dazu führen, die einzelnen Staatsbürger zu Staatsorganen zu machen, die im Wege des Handelns für den Staat die öffentliche Ordnung aufrecht erhalten und die Befolgung der Gesetze mit Gewalt erzwingen. Es besteht Anlass zu dem Hinweis, dass es grundsätzlich nicht dem Belieben eines jeden überlassen sein darf, dadurch erziehend und belehrend auf andere Verkehrsteilnehmer einzuwirken, dass er Zwangsmittel anwendet.

BGH v. 02.05.1995:
Täter im Sinne des § 315c StGB kann nur sein, wer ein Fahrzeug selbst in Bewegung setzt oder es während der Fahrt lenkt.

BGH v. 04.12.2002:
Greift der Täter in den fließenden Verkehr ein, indem er Hindernisse auf der Fahrbahn bereitet oder Gegenstände auf fahrende Fahrzeuge wirft, kann § 315b Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 StGB auch dann erfüllt ein, wenn die Tathandlung unmittelbar zu einem bedeutenden Fremdsachschaden führt und dieser Erfolg sich als Steigerung der durch die Tathandlung bewirkten abstrakten Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt.

BGH v. 13.06.2006:
Indem der Täter eine Person dergestalt zu Boden stößt, dass sie quer auf der rechten Fahrspur einer Bundesautobahn zu liegen kommt, und sich anschließend auf sie setzt, beeinträchtigt er die Sicherheit des Straßenverkehrs durch das Bereiten eines Hindernisses. Wenn diese Tathandlung nicht im Rahmen der Teilnahme am Straßenverkehr erfolgt (sog. „Außeneingriff“), ist für die Tatbestandserfüllung eine besondere verkehrsfeindliche Einstellung des Täters nicht erforderlich. Eine derartige Tathandlung verwirklicht jedoch nicht den objektiven Tatbestand einer gefährlichen Körperverletzung, da das zu Boden stoßen - für sich genommen - nicht geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden.

BGH v. 09.08.2007:
Ein wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs Angeklagter, kann nicht als Mittäter sondern nur wegen Beihilfe verurteilt werden, wenn nicht festgestellt werden kann, dass er selbst als Fahrer seines Fahrzeugs einen anderen Verkehrsteilnehmer bei dessen Überholvorgang behinderte und gefährdete, sondern er lediglich im Rahmen einer verabredeten Verfolgungsfahrt die rücksichtslosen und gefährdenden Fahrmanöver des vorausfahrenden Mitangeklagten billigte. Für die Annahme (mit-)täterschaftlichen Handelns ist ein eigenes gefährdendes Verhalten erforderlich, da § 315 c StGB ein eigenhändiges Delikt ist, mithin (Mit-)Täter nur derjenige sein kann, der die Tatbestandshandlung selbst verwirklicht.

BGH v. 20.01.2009:
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats fallen unter den Begriff Vorfahrt im Sinne des § 315 c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a StGB die Verkehrsvorgänge im öffentlichen Straßenverkehr, bei denen die Fahrlinien zweier Fahrzeuge (bei unveränderter Fahrweise) zusammentreffen oder einander gefährlich nahe kommen würden. Dazu gehören alle Fälle, in denen eine straßenverkehrsrechtliche Vorschrift einem Verkehrsteilnehmer den Fahrtvorrang einräumt (sog. erweiterter Vorfahrtbegriff; vgl. BGHSt 11, 219, 223; 13, 129, 134: jew. zu § 315 a Abs. 1 Nr. 4 StGB a.F.; VRS 38, 100, 102: zu § 315 c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a StGB).

BGH v. 20.10.2009:
Eine konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen nicht damit hinreichend belegt, dass bei einem Verkehrsunfall die Gefahr besteht, dass Unfallbeteiligte möglicherweise ein Halswirbelschleudertrauma erleiden können. Zur Feststellung einer konkreten Gefährdung gehören Darlegungen zu den Geschwindigkeiten der Pkws im Zeitpunkt der Kollision und der Intensität des Aufpralls zwischen den beteiligten Fahrzeugen.

OLG Bamberg v. 23.02.2010:
Ein "Wettrennen" bzw. "Kräftemessen" unter Motorradfahrern, sofern es unter Verletzung von Verkehrsvorschriften erfolgt, kann zugleich den Tatbestand einer Gefährdung des Straßenverkehrs erfüllen. Eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs im Sinn des § 315c Abs. 1 Nr. 2d StGB erfordert indessen nicht nur ein zu schnelles Fahren an Straßenkreuzungen oder Straßeneinmündungen und eine dadurch verursachte konkrete Gefährdung, sondern darüber hinaus in der Person jedes beteiligten Fahrzeuglenkers die "grob verkehrswidrige und rücksichtslose" Begehung des Verkehrsverstoßes sowie einen sowohl auf den Verkehrsverstoß als auch auf die genannte Begehungsweise bezogenen Vorsatz des Täters.

BGH v. 25.04.2012:
Mit der allgemein gehaltenen Erwägung, wegen des plötzlichen Aufpralls eines Fahrzeugs auf ein anderes ein Hindernis bildendes Fahrzeug habe die konkrete Gefahr erheblicher Verletzungen von Insassen insbesondere im Kopf- und Halswirbelsäulenbereich bestanden, ist die erforderliche konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB nicht hinreichend belegt. Vielmehr sind regelmäßig genaue Feststellungen insbesondere zu den Geschwindigkeiten der Pkws im Zeitpunkt der Kollision und der Intensität des Aufpralls zwischen den beteiligten Fahrzeugen erforderlich. Entsprechendes gilt für die Feststellung einer Gefährdung fremder Sachen von bedeutendem Wert.

BGH v. 21.05.2015:
Bei einer vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs durch Nichtbeachtung der Vorfahrt (§ 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a StGB) muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung aufgrund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache von bedeutendem Wert so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht. Im Urteil darf dann nicht offen bleiben, inwieweit im Fall einer Kollision auch Leib und Leben des bevorrechtigten Fahrers bedroht gewesen wären. Hierzu sind nähere Angaben zu den gefahrenen Geschwindigkeiten und zu der Beschaffenheit des bevorrechtigten Fahrzeugs erforderlich. Um eine konkrete Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert bejahen zu können, bedarf es im Urteil bestimmter Angaben zum Wert des bevorrechtigten Fahrzeugs und zur Höhe des drohenden Schadens.

KG Berlin v. 13.01.2016:
§ 315c StGB dient dazu, abstrakt besonders gefährliche Verkehrsverstöße, die von dem Täter zudem grob verkehrswidrig und rücksichtslos begangen werden, einer strafrechtlichen Sanktionierung zu unterwerfen und diese gleichzeitig von tagtäglich in großer Zahl vorkommendem ,,einfachen“ Fehlverhalten im Straßenverkehr, das in der Regel unter dem Gesichtspunkt einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, abzugrenzen.

BGH v. 31.01.2017:
Bleibt anhand der Urteilsgründe unklar, ob sich der Angeklagte im Rahmen eines Drogentransports unter Drogeneinfluss mit anschließender Flucht vor der Polizei einer vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung (Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination) oder nur einer Fahrlässigkeitstat gemäß § 315c Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 Nr. 2 StGB schuldig gemacht hat, führt dieser Rechtsfehler zur Aufhebung des gesamten Urteils. - Auch an sich rechtsfehlerfreie Verurteilungen (hier: wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG und vorsätzlichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gemäß § 6 Abs. 1 PflVG sowie wegen Urkundenfälschung gemäß § 267 Abs. 1 3. Alt. StGB) können nicht bestehen bleiben, wenn sie zu der rechtsfehlerhaften Verurteilung wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit stehen.

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Fremde Sachen von bedeutendem Wert:


Die Gefährdung fremder Sachen von bedeutendem Wert

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Rücksichtslosigkeit:


KG Berlin v. 27.10.2005:
Bei einer Verurteilung wegen § 315c StGB bedarf es eigener Feststellungen zum subjektiven Tatbestandsmerkmal „rücksichtslos“. Darauf kann in aller Regel nicht allein aus dem objektiven Geschehensablauf gefolgert werden, sondern es bedarf zusätzlicher Umstände, die eine innere Haltung des Verkehrsteilnehmers offenbaren, deren tragendes Moment in der konkreten Verkehrssituation Leichtsinn, Eigennutz oder Gleichgültigkeit gegenüber anderen gewesen ist.

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Bedingter Vorsatz:


BGH v. 22.03.2012:
Bedingt vorsätzliches Handeln setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet. Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne zu Tode kommen und - weil er mit seinem Handeln gleichwohl fortfährt - einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt. Die Annahme einer Billigung liegt nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz erkannter Lebensgefährlichkeit durchführt. Das Vertrauen auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolgs ist regelmäßig dann zu verneinen, wenn der vorgestellte Ablauf des Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahe kommt, dass nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann.

BGH v. 13.01.2016:
Die vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c Abs. 1 StGB verlangt hinsichtlich aller Tatumstände zumindest bedingten Vorsatz, d.h. der Täter muss insoweit die Umstände kennen, die den Gefahrerfolg im Sinne eines Beinaheunfalls als nahe liegende Möglichkeit erscheinen lassen und sich mit dem Eintritt dieser Gefahrenlage zumindest abfinden.

BGH v. 16.01.2019:
Beschleunigt der Fzg-Führer bei einer Fluchtfahrt vor der Polizei in einem innerstädtischen Wohngebiet auf 120 km/h, wobei er u. a. im linken Fahrstreifen einen rechts fahrenden Pkw überholt und sodann - auf fast noch gleicher Höhe mit diesem - ohne zu blinken nach rechts abbiegt, so kann hieraus auch unter Berücksichtigung gleichartiger Vorfälle aus der Vergangenheit auf bedingten Gefährdungsvorsatz auch dann geschlossen werden, wenn der Täter bei einem Rechtsabbiegen eine gefährdete Fußgängerin nur fahrlässig übersehen haben sollte.

BGH v. 16.01.2019:
Dass der Täter bei einer lebensgefährlichen Fluchtfahrt vor der Polizei auch das Bewusstsein hat, dass er selbst das Leben dabei verlieren kann, schließt eine bedingte Tötungsabsicht gegenüber unbeteiliogten potentiellen Unfallopfern nicht aus.

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Beihilfe:


BGH v. 26.06.1980:
Als Hilfeleistung zur Straßenverkehrsgefährdung eines anderen Täters kommt neben der physischen auch die psychische Unterstützung der Haupttat in Betracht. Dabei genügt es, dass der Haupttäter in seinem schon vorhandenen Tatentschluss bestärkt worden ist.

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Zu schnelles Fahren


BGH v. 21.11.2006:
Nach dem eindeutigen Tatbestandsaufbau ("und dadurch") muss die herbeigeführte Gefahr in einem inneren Zusammenhang mit den Risiken stehen, die bei dieser Tatbestandsalternative des § 315c Abs. 1 Nr. 2d StGB u.a. von unübersichtlichen Stellen bzw. Straßeneinmündungen typischerweise ausgehen. Dass der Gefahrerfolg nur gelegentlich des zu schnellen Fahrens eintritt, reicht damit nicht aus.

OLG Celle v. 03.01.2013:
Entscheidet sich ein Kraftfahrer, eine Fahrspur entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu nutzen, muss er insbesondere in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen jederzeit damit rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer - auch Fußgänger - sich darauf verlassen, dass ihnen keine Gefahren von Kraftfahrzeugen infolge straßenverkehrsrechtswidriger Nutzung durch Fahren entgegen der Fahrtrichtung drohen. Passt er seine Geschwindigkeit dabei nicht angemessen an, stellt dies ein zu schnelles Fahren an einer Straßenkreuzung bzw. -einmündung im Sinne des § 315c Abs. 1 Nr. 2 lit. d StGB dar.

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Dichtes Auffahren:


OLG Hamm v. 11.08.2005:
Eine Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB setzt voraus, dass der Angeklagte grob verkehrswidrig und rücksichtslos gehandelt hat. Die grobe Verkehrswidrigkeit und die Rücksichtslosigkeit müssen nebeneinander vorliegen (hier: verneint wegen mangelnder Beweiswürdigung bezüglich des dichten Auffahrens und "Ausbremsens" nach einem Überholvorgang).

OLG Hamm v. 06.06.2006:
Eine konkrete Gefahr i.S. des § 315c StGB liegt vor, wenn die Tathandlung über die ihr innewohnende Gefährlichkeit hinaus im Hinblick auf einen bestimmten Vorgang in eine kritische Situation geführt hat. Jedenfalls muss in der konkreten Situation die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt worden sein, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht ("Beinaheunfall").

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Befahren von Richtungsfahrbahnen in verkehrter Fahrtrichtung:


KG Berlin v. 05.05.2004:
Befährt ein Fahrzeugführer eine als Einbahnstraße geführte Nebenstraße in entgegengesetzter Richtung und stößt er dabei beinahe mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen, das wider Erwarten nicht ausweichen kann, ist er nicht wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Nichtbeachten der Vorfahrt zu bestrafen. Es ist nur eine (der kurzen ordnungswidrigkeitsrechtlichen Verfolgungsverjährung unterliegende) Zuwiderhandlung gegen das Zeichen "Verbot der Einfahrt" anzunehmen.

BGH v. 10.12.2009:
Fährt ein Kfz-Führer infolge seiner Alkoholisierung entgegen der Fahrtrichtung in die Kraftfahrstraße ein und nimmt er dabei eine (konkrete) Gefährdung des Gegenverkehrs zumindest billigend in Kauf, kommt eine Strafbarkeit nach §§ 315c Abs. 1 Nr. 1 a, Abs. 2, 22 StGB in Betracht. Anderenfalls wird eine Strafbarkeit nach § 316 StGB zu erwägen sein. Eine Versuchsstrafbarkeit nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 a, Abs. 3 Nr. 1 StGB ("Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination") scheidet hingegen aus, da § 315c Abs. 2 StGB eine solche nur für die Fälle des Abs. 1 Nr. 1 vorsieht.

OLG Celle v. 03.01.2013:
Entscheidet sich ein Kraftfahrer, eine Fahrspur entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu nutzen, muss er insbesondere in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen jederzeit damit rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer - auch Fußgänger - sich darauf verlassen, dass ihnen keine Gefahren von Kraftfahrzeugen infolge straßenverkehrsrechtswidriger Nutzung durch Fahren entgegen der Fahrtrichtung drohen.

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Rücksichtsloses bzw. grob verkehrswidriges Überholen:


KG Berlin v. 13.01.2016:
Fehlen im angefochtenen Urteil Feststellungen zur Geschwindigkeit des Fahrzeugs des Angeklagten in dem Zeitpunkt, als er das Überholmanöver durchführte, genügt dies nicht den notwendigen Anforderungen für eine Verurteilung gem. § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB.

BGH v. 15.09.2016:
Das Tatbestandsmerkmal des Überholens wird auch durch ein Vorbeifahren von hinten an sich in derselben Richtung bewegenden oder verkehrsbedingt haltenden Fahrzeugen verwirklicht, das unter Benutzung von Flächen erfolgt, die nach den örtlichen Gegebenheiten zusammen mit der Fahrbahn einen einheitlichen Straßenraum bilden.

BGH v. 22.11.2016:
Ein falsches Fahren bei einem Überholvorgang liegt vor, wenn der Täter eine der in § 5 StVO normierten Regeln verletzt oder einen anderweitigen Verkehrsverstoß begeht, der das Überholen als solches gefährlicher macht, sodass ein innerer Zusammenhang zwischen dem Verkehrsverstoß und der spezifischen Gefahrenlage des Überholens besteht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 19. Februar 1993 - 2 St RR 244/92, DAR 1993, 269, 271; Urteil vom 7. Februar 1968 - 1 b St 404/67, VRS 35, 280, 282; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. April 1989 - 5 Ss 86/89, VRS 77, 280, 281; Urteil vom 28. Juli 1981 - 2 Ss 433/81, VRS 62, 44, 46; König in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 315c Rn. 96, 99 f.; Sternberg-Lieben/Hecker in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 315c Rn. 18; Ernemann in: SSW-StGB, 2. Aufl., § 315c Rn. 16).

OLG Stuttgart v. 08.08.2017:
Aus einem gefährlichen Verstoß gegen die Straßenverkehrspflichten kann nicht auf Rücksichtslosigkeit geschlossen werden, wenn eine Fehleinschätzung des Fahrzeugführers vorliegt, die ein Augenblicksversagen darstellt.

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Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr:


Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr

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Sekundenschlaf:


Der Sekundenschlaf - nach oben -



Verhinderung von Geschwindigkeitsmessungen:


Störung von Anlagen oder Einrichtungen, die der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienen

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Straßenrennen:


Verbotene Straßenrennen - ungenehmigte Rennveranstaltungen

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Suizidversuch oder Alkoholisierung?:


BGH v. 19.11.2013:
Lässt sich nicht ausschließen, dass der Angeklagte in Suizidabsicht gezielt auf die Gegenfahrbahn fuhr, ist mit Blick auf den Zweifelssatz kein Raum für die Annahme eines auf die alkoholische Beeinflussung zurückzuführenden Fahrfehlers als eindeutige Ursache für eine spätere Kollision. Eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung kommt deshalb nicht in Betracht.

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Beifahrer als Täter:


Beifahrer

OLG Hamm v. 09.08.2005:
Zwar kann das plötzliche Ziehen der Handbremse durch den Beifahrer bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h mit der Folge des Ausbrechens des Fahrzeugs objektiv ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr darstellen, in subjektiver Hinsicht ist jedoch erforderlich, dass der Beifahrer das Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Absicht seinem Zweck als Verkehrsmittel entfremden will.

OLG Hamm v. 31.01.2017:
Täter i.S.v. § 315b Abs. 1 StGB kann jeder - auch der Beifahrer - sein, der das tatbestandsmäßige Geschehen im Sinne der Nummern 1 bis 3 beherrscht. Dies gilt auch im Fall des sogenannten verkehrsfremden Inneneingriffs.

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Strafzumessung:


Strafzumessung - Strafmaß

OLG Hamm v. 26.08.2014:
Im Hinblick auf die herausragend schweren Folgen für den Getöteten und seine nahen Angehörigen (Frau und drei Kinder), die das Maß der absoluten Fahruntüchtigkeit weit übersteigende Alkoholisierung des Angeklagten sowie die festgestellte aggressive Fahrweise in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Tat ist trotz zahlreicher mildernder Umstände die Wertung des Landgerichtes, besondere Umstände gemäß § 56 Abs. 2 StGB bestünden nicht, vielmehr gebiete die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der Freiheitsstrafe, § 56 Abs. 3 StGB, zutreffend.

BGH v. 04.12.2014:
Der vertypte Strafmilderungsgrund des § 46a Nr. 1 StGB ist auf den vorsätzlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB nicht anwendbar.

BGH v. 19.12.2024:
Mittäterschaft beim gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr

BGH v. 11.09.2024:
Schuldspruch bei gewerbsmäßigem Einschleusen von Ausländern und Entfall der Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs

BGH v. 28.02.2024:
Gefährdung des Straßenverkehrs und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Wendemanöver auf einer Bundesautobahn und gezielte Zufahrt auf einen entgegenkommenden Pkw

BGH v. 09.12.2021:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Qualifikationstatbestand der Herbeiführung eines Unglücksfalls durch Steinwurf von einer Brücke

BGH v. 14.09.2021:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Schlag auf den Kopf eines auf einer Hauptverkehrsstraße vorbeifahrenden Rennradfahrers

BGH v. 12.01.2021:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Wurf eines Bolzenschneiders in die Windschutzscheibe eines langsam anfahrenden Fahrzeugs

BGH v. 19.11.2020:
Strafverurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr u.a.: Subjektiver Tatbestand

BGH v. 21.10.2020:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverlehr: Verkehrsspezifische konkrete Gefahr bei einem Außeneingriff

BGH v. 07.11.2019:
(Anforderungen an die Urteilsgründe)

BGH v. 19.07.2018:
Verdeckungsabsicht bei gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr

BGH v. 24.10.2017:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Verkehrsfeindlicher Inneneingriff

BGH v. 30.08.2017:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Pistolenschuss aus dem fahrenden Fahrzeug auf den Fahrer des auf der Nebenspur befindlichen Fahrzeugs

BGH v. 27.04.2017:
Gefährdung des Straßenverkehrs: Voraussetzung der kritischen Verkehrssituation und eines "Beinahe-Unfalls"; Urteilsfeststellungen zur konkreten Gefährdung eines Sache von bedeutendem Wert

BGH v. 21.06.2016:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Scharfes Ausbremsen ohne verkehrsbedingte Veranlassung

BGH v. 09.09.2014:
Strafverfahren wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs: Anforderungen an den subjektiven Deliktstatbestand

BGH v. 19.11.2013:
Vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung: Nichtaufklärbarkeit des Geratens auf die Gegenfahrbahn wegen Alkoholisierung oder wegen Suizidabsicht

BGH v. 05.11.2013:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Zufahren auf einen Menschen im fließenden Verkehr

BGH v. 25.01.2012:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Feststellung der konkreten Gefährdung bei einem provozierten Auffahrunfall

BGH v. 22.11.2011:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Feststellung der Tatvoraussetzungen in Strafurteil

BGH v. 16.03.2010:
Tatbestandsvoraussetzungen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

BGH v. 23.02.2010:
Versuch eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr: Steinwurf von der Autobahn

BGH v. 21.01.2010:
Strafverfahren: Fehlerhafter Eröffnungsbeschluss bei vorschriftswidriger Besetzung der Strafkammerwalt hierzu in seiner Zuschrift vom 6. November 2009 zutreffend ausgeführt hat, fehlt es insoweit an einem wirksamen Eröffnungsbeschluss.

Bayerisches Oberstes Landgericht v. 22.07.2024:
Zur vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs durch abruptes Abbremsen und Beleidigung im Straßenverkehr

Bayerisches Oberstes Landgericht v. 27.11.2023:
Anforderungen an Feststellungen zu bedeutendem Schaden bei Straßenverkehrsgefährdung und zum Tätervorsatz bei Unfallflucht

OLG Zweibrücken v. 28.11.2022:
Keine Rücksichtslosigkeit bei Falschfahrt nach Auslandsaufenthalt aus bloßer Unachtsamkeit (§ 315c StGB)

Amtsgericht Soest v. 24.07.2025:
Zur fahrlässigen Tötung und Straßenverkehrsgefährdung bei absoluter Fahruntüchtigkeit und überhöhter Geschwindigkeit; unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Landgericht Wuppertal v. 14.09.2023:
Verurteilung wegen schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis

BGH v. 23.04.2026:
Zur Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs bei § 315b StGB und dem Erfordernis des öffentlichen Verkehrsraums

BGH v. 25.03.2026:
Zum Gefährdungsvorsatz bei § 315c Abs. 1 StGB bei alkoholbedingter Fahrunsicherheit und Geisterfahrt

BGH v. 24.02.2026:
Zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bei Fluchtfahrt auf Polizeisperre und zur Tateinheit mit Betäubungsmittelbesitz

BVerwG v. 22.06.2023:
Beförderungsverbot bei außerdienstlicher fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und Körperverletzung durch Soldaten

Landgericht Ansbach v. 13.12.2021:
Versuchter Mord durch vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und gefährliche Körperverletzung

BVerwG v. 17.06.2021:
Disziplinarrechtliche Zumessung bei fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr durch Soldaten: Beförderungsverbot oder Dienstgradherabsetzung

BGH v. 06.06.2023:
Zur Beweiswürdigung von DNA-Mischspuren und den Voraussetzungen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)

Amtsgericht Eschweiler v. 08.02.2021:
Mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit diversen Delikten bei verminderter Schuldfähigkeit

Amtsgericht Kamen v. 03.11.2020:
Zur fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs durch Übermüdung am Steuer und Fahrverbot

BGH v. 10.11.2022:
Versuchter Mord mit gemeingefährlichen Mitteln durch Fahrzeug bei Anschlag auf Rosenmontagszug; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

Landgericht Köln v. 30.09.2020:
Zum versuchten Mord und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr

Landgericht Arnsberg v. 10.01.2020:
Zur vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs und Entzug der Fahrerlaubnis im Rahmen von Jugendstrafen

Landgericht Arnsberg v. 20.12.2023:
Versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Entziehung der Fahrerlaubnis

Landgericht Arnsberg v. 16.05.2025:
Zur vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort; Anordnung der Sicherungsverwahrung

BGH v. 10.06.2021:
Zur Beweiswürdigung des bedingten Tötungsvorsatzes bei einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr

Landgericht Kleve v. 22.02.2021:
Polizeiflucht als fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung (Im Schuldspruch bestätigt durch BGH, Beschluss vom 06.07.2021 - 4 StR 146/21)

Amtsgericht Recklinghausen v. 09.06.2017:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch Erschrecken von Autofahrern mit Horrormasken

OLG Hamm v. 21.09.2017:
Zur Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB) bei Beschädigung des vom Täter geführten, nicht ihm gehörenden Fahrzeugs; Zäsurwirkung eines Unfalls

Amtsgericht Ahaus v. 20.06.2016:
Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs durch verkehrswidriges Überholen auf Sperrfläche und Gegenfahrbahn mit Todesfolge

Landgericht Münster v. 02.07.2018:
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OLG Hamm v. 08.11.2016:
Zur Erheblichkeit von Trunkenheitsfahrt und Straßenverkehrsgefährdung für die Unterbringung nach § 64 StGB

OLG Düsseldorf v. 21.10.2016:
Zu den Anforderungen an Feststellungen zur konkreten Gefahr (§ 315c StGB) und zum Vorsatz bei Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)

Landgericht Aachen v. 17.10.2017:
Verurteilung wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr; Entzug der Fahrerlaubnis

Landgericht Köln v. 01.09.2017:
Zur Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Fahren ohne Fahrerlaubnis im Rahmen eines Bandendiebstahls

Landgericht Essen v. 31.05.2017:
Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

Landgericht Essen v. 08.06.2016:
Versuchter Totschlag und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr mit Pkw; Entziehung der Fahrerlaubnis

Landgericht Bonn v. 26.04.2016:
Zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Steinwürfe von einer Fußgängerbrücke auf fahrende Pkw

Landgericht Augsburg v. 16.11.2023:
Verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge; Leistungssteigerung und erloschene Betriebserlaubnis

BVerfG v. 07.12.2022:
Zur Annahme bedingten Tötungsvorsatzes bei illegalem Straßenrennen und Rotlichtverstoß mit tödlichem Ausgang

Landgericht Münster v. 02.05.2018:
Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bei Suizidversuch mit Schädigung Dritter

Amtsgericht Obernburg v. 13.07.2021:
Fahrlässige Tötung nach Motorradunfall durch überhöhte Geschwindigkeit; Fahrerlaubnisentzug

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 06.09.2022:
Baugenehmigung für LED-Werbewechselanlage: Keine konkrete Verkehrsgefährdung trotz komplexer Verkehrssituation

BGH v. 07.08.2025:
Fortdauer der Untersuchungshaft; Abgrenzung des Prüfungsgegenstands bei mehreren Haftbefehlen; versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Verwaltungsgericht Köln v. 04.10.2021:
Zur Versagung eines Jagdscheins wegen Unzuverlässigkeit nach fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung

BGH v. 11.09.2024:
Zum prozessualen Tatbegriff bei Flucht nach BtM-Geschäft und anschließender gefährlicher Körperverletzung

Amtsgericht Wuppertal v. 12.12.2023:
Zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB) und dem Erfordernis eines bedeutenden Sachschadens

BGH v. 03.09.2025:
Fortdauer der Untersuchungshaft nach Pkw-Anschlag auf Demonstration

BGH v. 22.05.2025:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch Steinwürfe von Autobahnbrücken; Konkurrenzen bei Sachbeschädigung

Amtsgericht Detmold v. 12.11.2024:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Entzug der Fahrerlaubnis

Oberverwaltungsgericht NRW v. 27.03.2020:
Verkehrssicherheitsgefährdung durch Videowände mit Bildwechsel an Bundesstraßen

Landgericht Dortmund v. 31.01.2019:
Verurteilung wegen versuchten Mordes und vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

Landgericht Düsseldorf v. 10.09.2018:
Zum versuchten Mord in Tateinheit mit schwerem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Werfen einer Warnbake

Oberverwaltungsgericht NRW v. 27.09.2016:
Zulässigkeit von Fremdwerbeanlagen in Kerngebieten und die Anforderungen an eine konkrete Verkehrsgefährdung

OLG Hamm v. 15.12.2015:
Zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch willkürliches Abbremsen im fließenden Verkehr (§ 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB)

OLG Hamm v. 11.09.2014:
Anforderungen an Feststellungen zur konkreten Gefahr und zum subjektiven Tatbestand bei § 315c StGB

Landgericht Aachen v. 27.02.2015:
NEEDS_REVIEW: Titelzeile fehlt

BGH v. 04.11.2014:
Zum Vorsatz bei versuchter gefährlicher Körperverletzung durch Anfahren im Straßenverkehr

Landgericht Kleve v. 10.10.2014:
Versuchter Mord und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch gezieltes Überfahren; Fahrerlaubnisentzug

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 02.06.2014:
Zur Verkehrsgefährdung durch beleuchtete Wechselwerbeanlagen im Rahmen der Baugenehmigung nach BauO NRW

Landgericht Bielefeld v. 03.04.2014:
Fahrlässige Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs durch alkoholisierten Fahrer; Entzug der Fahrerlaubnis

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 25.11.2013:
Zur Verkehrsgefährdung durch Werbeanlagen mit wechselndem Plakatanschlag

Oberverwaltungsgericht NRW v. 28.08.2013:
Zur Beurteilung der Verkehrsgefährdung durch Mega-Light-Wechselanlagen: Erforderlichkeit einer Einzelfallprüfung

OLG Hamm v. 04.06.2013:
Anforderungen an Feststellungen zu bedeutendem Sachwert und drohendem Schaden bei gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)

Landgericht Essen v. 28.06.2013:
Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung: Absehen von Fahrerlaubnisentzug bei beruflicher Abhängigkeit, stattdessen Fahrverbot

OLG Köln v. 01.03.2013:
Zur Aufhebung eines Urteils wegen unzureichender Feststellungen bei Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht und Trunkenheit im Verkehr

Landgericht Bonn v. 12.12.2012:
NEEDS_REVIEW: Titelzeile fehlt

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 22.11.2012:
Baugenehmigung für Wechselwerbeanlage: Kriterien der Verkehrsgefährdung nach BauO NRW

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 22.11.2012:
Zur Baugenehmigung von Mega-Light-Werbeanlagen bei konkreter Verkehrsgefährdung an unfallträchtigen Kreuzungen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 22.11.2012:
Baugenehmigung für Mega-Light-Werbeanlage; Verkehrsgefährdung an unfallträchtigem Kreuzungsbereich

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 22.11.2012:
Zur Verkehrsgefährdung durch Mega-Light-Werbeanlagen an Unfallschwerpunkten

BGH v. 25.10.2012:
Versuchter Totschlag und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr mittels Pkw

OLG Hamm v. 18.12.2006:
Zur Unzureichendheit von Urteilsfeststellungen bei fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und Verkehrsunfallflucht

Verwaltungsgericht Minden v. 14.09.2007:
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nach Trunkenheitsfahrt und Widerruf der Waffenbesitzkarte

Amtsgericht Aachen v. 27.11.2006:
Gesamtstrafe wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung unter Einbeziehung einer Straßenverkehrsgefährdung

OLG Hamm v. 08.01.2008:
Anforderungen an die Beweiswürdigung und rechtliche Würdigung bei gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)

OLG Hamm v. 19.03.2007:
Versuchte Nötigung im Straßenverkehr: Kriterien für dichtes Auffahren über längere Strecke

OLG Hamm v. 15.09.2011:
Eingriff in den Straßenverkehr

OLG Celle v. 30.08.2004:
Fahrlässige Körperverletzung

OLG Hamm v. 09.12.2004:
Ausweichen

OLG Hamm v. 19.03.2002:
Straßenverkehrsgefährdung

OLG Hamm v. 11.08.1998:
Straßenverkehrsgefährdung

OLG Köln v. 03.09.1996:
Konkrete Gefährdung

BGH v. 27.11.2024:
Eingriff in den Straßenverkehr

Amtsgericht Braunschweig v. 13.12.2022:
Konkrete Gefährdung

BGH v. 26.09.2023:
Eingriff in den Straßenverkehr

Landgericht Itzehoe v. 07.01.2026:
Fahrradstraße

Landgericht Heilbronn v. 22.04.2024:
Enger Straßenteil

Amtsgericht Rudolstadt v. 02.07.2013:
Verkehrsunterricht

Thüringer Oberlandesgericht v. 10.07.2013:
Sattelzug

KG v. 12.04.2024:
Bedeutender Wert (Gefährdung)

Verwaltungsgericht Magdeburg v. 25.01.2015:
Straßenverkehrsgefährdung

Amtsgericht Dessau-Roßlau v. 23.12.2014:
Straßenverkehrsgefährdung

Landgericht Hamburg v. 12.09.2014:
Unfallskizzen

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