Das Verkehrslexikon

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Augenblicksversagen infolge Blendung - Absehen vom Fahrverbot - Fahrverbot vermeiden - Führerscheinverlust - Sponnenblendung - Scheinwerfer - Rotlichtverstoß

Augenblicksversagen infolge Blendung




Gliederung:


   Einleitung

Weiterführende Links

Allgemeines




Einleitung:


Vielfach berufen sich Betroffene darauf, dass sie infolge starker Sonneneinstrahlung oder bei Dunkelheit durch den Gegenverkehr so stark geblendet worden seien, dass sie das Rotlicht einer Ampel oder ein Verkehrsschild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung oder einem Überholverbot nicht haben sehen können.


Eine derartige Einlassung wird allerdings von den Gerichten nicht als Begründung für ein milder zu beurteilendes Augenblicksversagen anerkannt, da der Kfz-Führer sowohl bei Sonnenblendung, aber auch bei blendendem Gegenverkehr seine Fahrgeschwindigkeit sofort so weit herabsetzen muss, dass er den Verkehr mit der erforderlichen Aufmerksamkeit bewältigen kann.

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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Fahrverbot

Fahrverbot im Strafverfahren

Regelfahrverbot

Fahrverbot bei Rotlichtverstößen - Einzelfälle

Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen - Einzelfälle

Absehen vom Fahrverbot allgemein

Fahrverbot und sog. Augenblicksversagen

Absehen vom Fahrverbot wegen Existenzgefährdung oder drohendem Verlust des Arbeitsplatzes

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Allgemeines:


OLG Düsseldorf v. 11.09.1995:
Die Verhängung eines Fahrverbots kommt nicht in Betracht, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht eingetreten und der qualifizierte Rotlichtverstoß nicht auf grobe Nachlässigkeit, Rücksichtslosigkeit oder Verantwortungslosigkeit zurückzuführen ist.

OLG Hamm v. 12.04.1999:
Die Einstrahlung von Sonnenlicht auf eine LZA begründet wegen der damit häufig verbundenen schwierigen oder missverständlichen Erkennung der jeweiligen Farbphase eine besondere Sorgfaltspflicht des Kraftfahrzeugführers. - Die falsche Wahrnehmung der Farbphase angesichts solcher Lichtverhältnisse führt dann zu einer groben Pflichtverletzung auch in subjektiver Hinsicht, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz solcher Lichtverhältnisse ohne weitere Vorsichtsmaßnahmen in einen Kreuzungsbereich einfährt und dort einen Unfall verursacht.

OLG Karlsruhe v. 01.07.1996:
Bei zu erwartender Sonneneinstrahlung muss der Kraftfahrzeugführer gerade an Lichtzeichenanlagen besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht walten lassen. - Wirkliche Erkennbarkeitsprobleme der Farbphase sind allenfalls bei starker Sonneneinstrahlung in die Farbgläser der Lichtzeichenanlage und schrägem Sonnenstand zu gegenwärtigen; sie lösen besondere Sorgfaltsanforderungen aus.

AG Lüdinghausen v. 21.03.2005:
Ein sogenanntes Augenblicksversagen liegt dann nicht vor, wenn die Betr. nachts trotz Blendung durch ihr entgegenkommende Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit nicht reduziert und infolge der Blendung mehrere geschwindigkeitsbegrenzende Schilder übersieht.



AG Dortmund v. 28.02.2017:
Die Blendung des Betroffenen durch ein bereits weit vorher erkennbar mit Abblendlicht an dem Fahrbahnrand parkendes Fahrzeug entschuldigt den Betroffenen bei einem Unfall, der ohne Blendung ohne weiteres hätte vermieden werden können, nicht und nimmt auch nicht den ihm zu machenden Fahrlässigkeitsvorwurf. Vielmehr muss ein Fahrzeugführer seine Fahrweise derartigen Umständen anpassen und notfalls gar anhalten. Keinesfalls darf er ohne jede Sicht ins Blaue hinein fahren in der Hoffnung, es werde "hinter dem Licht" schon nichts passieren.

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