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E-Scooter-Punkte mit 14: So gefährden Sie Ihren späteren Führerschein!




Aktueller Anlass (29.10.2026): Aktuelle Medienberichte warnen, dass Verkehrsverstöße von Minderjährigen auf E-Scootern zu Punkten in Flensburg und späteren Problemen beim Führerscheinerwerb führen können.

Aktuelle Medienberichte sorgen für Verunsicherung bei Eltern und Jugendlichen: Können durch e-scooter punkte mit 14 Jahren bereits der Weg zum späteren Führerschein verbaut werden? Die Warnungen sind ernst zu nehmen, denn tatsächlich können Verkehrsverstöße auf dem beliebten Elektrokleinstfahrzeug weitreichende Konsequenzen haben, die erst Jahre später spürbar werden.

Viele Minderjährige nutzen E-Scooter als praktisches Fortbewegungsmittel, oft ohne sich der rechtlichen Tragweite ihres Handelns bewusst zu sein. Doch ein E-Scooter ist kein Spielzeug, sondern ein Kraftfahrzeug im Sinne des Straßenverkehrsrechts. Dieses SPEZIAL von verkehrslexikon.de klärt auf, welche Regeln gelten, wann Punkte in Flensburg drohen und wie sich diese auf den zukünftigen Führerscheinerwerb auswirken.

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Was ist passiert?


Laut aktuellen Medienberichten häufen sich die Fälle, in denen minderjährige E-Scooter-Fahrer bei Verkehrsverstößen erwischt werden. Die Berichterstattung warnt eindringlich davor, dass solche Vorfälle nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen, sondern auch zu einer Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg führen können – selbst bei Jugendlichen, die noch weit vom Führerscheinalter entfernt sind.

Diese Warnungen sind rechtlich fundiert. In Deutschland sind Jugendliche ab Vollendung des 14. Lebensjahres für Ordnungswidrigkeiten verantwortlich. Begehen sie auf einem E-Scooter einen Verstoß, der nach Anlage 13 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit mindestens einem Punkt bewertet wird, wird dieser Punkt im Fahreignungsregister gespeichert. Der Umstand, dass noch keine Fahrerlaubnis vorhanden ist, hindert die Speicherung nicht.

Was gilt rechtlich: E-Scooter, Punkte und das Alter


Elektrokleinstfahrzeuge, wie E-Scooter, unterliegen den Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Die Höhe der Geldbußen ist in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) festgelegt. Ob ein Verstoß zusätzlich zu Punkten führt, regelt die Anlage 13 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Punkte werden für solche Ordnungswidrigkeiten eingetragen, die die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen. Dies ist in der Regel bei Verstößen der Fall, für die ein Bußgeld von mindestens 60 Euro vorgesehen ist. Die Erfassung erfolgt im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, unabhängig davon, ob der Betroffene bereits einen Führerschein besitzt.

Typische Verstöße und ihre Bewertung


Zu den typischen und gefährlichen Verstößen mit E-Scootern, die zu Punkten führen können, zählen beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel oder Fahrten unter Alkoholeinfluss.

Besonders heikel ist das Thema Alkohol. Wie das Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Urteil vom 19.08.2026, Az. 951 Cs 34/26) klarstellte, ist der für Autofahrer geltende Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille nicht ohne Weiteres auf E-Scooter übertragbar. Das bedeutet jedoch nicht, dass Fahren unter Alkoholeinfluss folgenlos bleibt. Schon bei geringeren Werten kann eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, die strafbar ist. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt ohnehin die Null-Promille-Grenze, die hier entsprechend herangezogen wird.

E-Scooter Punkte mit 14: Die Folgen für den Führerschein


Die entscheidende Frage für viele ist: Was passiert mit den Punkten, die vor dem Führerscheinerwerb gesammelt wurden? Die Antwort ist ernüchternd: Sie bleiben gespeichert. Sobald der Jugendliche dann eine Fahrerlaubnis erwirbt (z. B. mit 17 für das Begleitete Fahren oder mit 18), beginnt die zweijährige Probezeit. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft zu diesem Zeitpunkt, ob bereits Eintragungen im Fahreignungsregister vorliegen.

Liegt bereits ein sogenannter A-Verstoß (schwerwiegende Zuwiderhandlung) oder zwei B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen) vor, greifen sofort die Probezeitmaßnahmen. Die Behörde ist hierbei, wie das OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 27.07.2016) feststellte, an die rechtskräftige Bußgeldentscheidung gebunden. Die Folge: Die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre und die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar wird angeordnet. Der Führerschein ist also von der ersten Sekunde an belastet.

Haftung und Versicherung bei Unfällen


Verursacht ein minderjähriger E-Scooter-Fahrer einen Unfall, stellt sich die Frage der Haftung. Anders als bei Pkw unterliegen E-Scooter nicht der strengen Gefährdungshaftung nach § 7 StVG, wie das Amtsgericht München (Urteil vom 16.03.2026, Az. 331 C 25435/24) entschied. Die Haftung richtet sich daher nach dem Verschulden. Bei grob verkehrswidrigem Verhalten, wie im Fall des AG München (Fahrt in falscher Richtung, mit Mitfahrer und unter Alkoholeinfluss), kann dies zu einer 100%igen Haftung des E-Scooter-Fahrers führen.

Die für den E-Scooter vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert zunächst immer den Schaden des Unfallgegners. Falsche Aussagen wie ein 'Verlust des Versicherungsschutzes' bei Fahrfehlern sind irreführend. Die Versicherung kann jedoch unter strengen Voraussetzungen Regress beim Fahrer bzw. Versicherungsnehmer nehmen. Dies ist bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens oder bei bestimmten schweren Pflichtverletzungen (sogenannten Obliegenheitsverletzungen) wie Alkohol- oder Drogenfahrten oder Unfallflucht möglich. Ein normaler, auch grob fahrlässiger Fahrfehler wie ein Rotlichtverstoß löst hingegen keinen Regress aus.

Was tun bei einem Bußgeldbescheid?


Erhalten Sie oder Ihr Kind einen Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes mit dem E-Scooter, ist schnelles Handeln gefragt. Ignorieren Sie das Schreiben auf keinen Fall. Prüfen Sie die Vorwürfe genau. Ab Zustellung des Bescheids läuft eine Frist von nur zwei Wochen, um Einspruch einzulegen. Wird diese Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig.

Ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid hat Bindungswirkung für die spätere Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde über Probezeitmaßnahmen. Das bedeutet, der Vorwurf kann im Verwaltungsverfahren nicht mehr bestritten werden. Gerade wenn Punkte und die Zukunft des Führerscheins auf dem Spiel stehen, ist es daher ratsam, frühzeitig anwaltlichen Rat bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuholen. Dieser kann die Erfolgsaussichten eines Einspruchs prüfen und Sie über die beste Vorgehensweise beraten.

Praxistipp: Auch ohne Führerschein in der Tasche gilt: Jede Fahrt mit dem E-Scooter zählt bereits für Ihr Punktekonto in Flensburg und kann den Start ins Autofahrerleben empfindlich stören.

Häufige Fragen


Kann man für e-scooter punkte mit 14 jahren bekommen?
Ja. Ab dem 14. Geburtstag ist man in Deutschland für Ordnungswidrigkeiten verantwortlich. Begeht ein 14-Jähriger auf dem E-Scooter einen Verkehrsverstoß, der laut Bußgeldkatalog mit Punkten bewertet wird (z.B. ein Rotlichtverstoß), werden diese Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg gespeichert.

Welche Folgen haben e-scooter punkte mit 14 für den späteren Führerschein?
Die Punkte werden 'vorgemerkt'. Sobald Sie die Fahrerlaubnis erwerben, wird Ihr Punktekonto relevant. Ein schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß), den Sie mit 14 auf dem E-Scooter begangen haben, führt dann sofort zu Probezeitmaßnahmen: Die Probezeit wird von zwei auf vier Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Was ist ein A-Verstoß und was ein B-Verstoß?
A-Verstöße sind schwerwiegende Zuwiderhandlungen, die die Verkehrssicherheit erheblich gefährden (z.B. Rotlichtverstöße, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkoholfahrten). B-Verstöße sind weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen (z.B. Fahren mit abgefahrenen Reifen). Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße während der Probezeit (oder davor) führen zu Maßnahmen.

Zahlt die Versicherung, wenn mein minderjähriges Kind einen Unfall mit dem E-Scooter verursacht?
Ja, die Kfz-Haftpflichtversicherung des E-Scooters zahlt immer den Schaden des Geschädigten. Die Versicherung kann aber versuchen, sich das Geld vom Fahrer (bzw. den Eltern als Versicherungsnehmer) zurückzuholen (Regress). Dies ist aber nur in eng begrenzten Fällen wie bei Vorsatz, Alkohol- oder Drogenfahrten oder Unfallflucht möglich, nicht bei einem normalen Fahrfehler.

Ab wie viel Promille darf man E-Scooter fahren?
Für Fahrer unter 21 Jahren und Fahrer in der Probezeit gilt die strikte 0,0-Promille-Grenze. Diese Regel wird auch auf minderjährige E-Scooter-Fahrer angewendet. Für alle anderen Fahrer gilt, dass bereits ab 0,3 Promille bei einem Unfall oder auffälliger Fahrweise eine Straftat vorliegen kann. Eine feste Promillegrenze für absolute Fahruntüchtigkeit wie die 1,1 Promille beim Auto gibt es für E-Scooter laut Rechtsprechung (AG Hamburg-St. Georg) derzeit nicht.

Darf man zu zweit auf einem E-Scooter fahren?
Nein, das ist ausdrücklich verboten. E-Scooter sind nur für die Beförderung einer einzigen Person zugelassen. Das Mitnehmen einer weiteren Person ist eine Ordnungswidrigkeit und kann bei einem Unfall, wie ein Urteil des AG München zeigt, zu einer vollen Haftung des Fahrers führen.

Rechtsprechung zum Thema


Amtsgericht Hamburg-St. Georg Urteil vom 19.08.2026 - 951 Cs 34/26 - Zur fehlenden Übertragbarkeit des 1,1 Promille-Grenzwertes für absolute Fahruntüchtigkeit auf E-Scooter
Amtsgericht München Urteil vom 16.03.2026 - 331 C 25435/24 - Zur 100%igen Haftung des E-Scooter-Fahrers bei Falschfahrt auf dem Radweg unter Alkoholeinfluss und mit Mitfahrer
Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 11.04.2024 - 729 OWi-256 Js 414/24-34/24: Zum Fahrverbot bei Rotlichtverstoß für Rentner und zur Bedeutung von Hinweismeldungen des Messgerätes Poliscan FM1
Landgericht Hechingen Urteil vom 21.12.2023 - 1 KLs 11 Js 105/23 - E-Scooter
Amtsgericht Büdingen Urteil vom 19.10.2022 - 60 OWi - 901 Js 16834/22 - Fußgänger
Amtsgericht Frankfurt am Main Urteil vom 06.10.2022 - 981 Ds 938 Js 33612/22 - E-Scooter
Verwaltungsgericht Lüneburg Beschluss vom 22.12.2020 - 1 B 53/20 - Fahreignungs-Bewertungssystem
Amtsgericht Frankfurt am Main Urteil vom 16.06.2020 - 976 Cs 661 Js 59155/19 - E-Scooter

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Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Spezial: aktuelle Verkehrsrechts-Themen | Alle Rechner | Rechtsprechung zum OWi-Recht

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