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Der für Kraftfahrzeuge geltende Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille kann derzeit nicht auf Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) übertragen werden. Es fehlen belastbare wissenschaftliche Untersuchungen, die eine solche Übertragung rechtfertigen und die rechtsstaatlichen Hürden einer unwiderleglichen Beweisvermutung nehmen könnten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |