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Ein Darlehensnehmer ist zur Geltendmachung fahrzeugbezogener Ansprüche aus einem Schadenfall im eigenen Namen aktivlegitimiert, wenn die AGB der finanzierenden Bank dies vorsehen und die Bank dies bestätigt. Die Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei einem Totalschaden ist nicht verletzt, wenn dieser das Fahrzeug auf Basis des im Sachverständigengutachten ausgewiesenen Restwerts veräußert. Dies gilt auch, wenn der Schädiger später höhere Restwertangebote aus dem Internet vorlegt und der Geschädigte dessen Stellungnahme nicht abwartet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |